Plakatwerbung

Hinweis
Plakatflächenstandorte werden nur dann angeboten, wenn sämtliche Promolightflächen vermietet sind oder ein begründetes Interesse besteht. Je Veranstalter werden maximal 30 Flächen freigegeben.

Kürzester Buchungszeitraum
eine Kalenderwoche
Auf-und Abhängung jeweils Montag

Größe der Plakate
In der Regel bis zur Größe DIN A1
Sonderformate in Ausnahmefällen und auf Anfrage

Aufstellung/Aufhängung
Grundsätzlich dürfen Plakate nicht an den folgenden
Stellen befestigt werden:
- Straßenbeleuchtungsmasten
- Ampelanlagen
- im Bereich von Straßenkreuzungen
- an Stromkästen
- am Zaun gegenüber der A1-Abfahrt
- am Zaun Ostentor
Darüber hinaus sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Anbringung der Plakate
Die Anbringung der Plakate muss mast- oder baumschonend erfolgen. Draht darf nicht verwendet werden.

Kosten

Werbeflächenmiete
8,82 EUR netto/10,50 EUR brutto je Plakat und Woche

Plakatentfernung
Der Mieter hat die Plakate nach dem Buchungszeitraum vollständig zu entfernen. Sofern die Plakate nicht zeitgerecht entfernt werden, werden je angefangener Woche 8,82 EUR netto/10,50 EUR brutto je Plakat in Rechnung gestellt.

Sonderkonditionen
Für Vereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.v. §§ 51-68 Abgabeordnung verfolgen, gelten Sonderkonditionen.

Wildplakatierung
Erfolgt ein Aushang ohne vorherige Zustimmung und Freigabe, werden dem Werbetreibenden 12,60 EUR netto/15,00 EUR brutto je Plakatfläche in Rechnung gestellt. Zudem werden die Plakate von Mitarbeitern der Stadtwerke entfernt und können gegen Zahlung der offenen Rechnung innerhalb von 14 Tagen bei den Stadtwerken abgeholt werden. Die Stadtwerke behalten sich darüber hinaus die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

Falsche Mengennennung
Weicht die Anzahl der in Rechnung gestellten Plakatflächen
von der Anzahl der tatsächlich auf städtischen Grund und Boden aufgestellten oder befestigten Plakate ab, so wird ohne Feststellung der tatsächlichen Mehrmenge ein Betrag in Höhe von 84,03 EUR netto/100,00 EUR brutto in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingung
Vorkasse – sämtliche Kosten sind im voraus zu überweisen
oder bar zu zahlen.

Sonstige Anmerkungen

Stornogebühren
Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Bei eventuellen Stornierungen fallen folgende Gebühren zeitgestaffelt an:
bis 12 Wo vor dem Buchungszeitraum: 25% der Gesamtsumme
bis 8 Wo vor dem Buchungszeitraum: 50% der Gesamtsumme
bis 4 Wo vor dem Buchungszeitraum: 75% der Gesamtsumme
Stornierung innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem Buchungszeitraum: 100% der Buchungssumme.

Buchungsausschluss
Sollten aus vorherigen Werbeflächenmietverträgen noch Zahlungen offen stehen, so wird dem Schuldner eine weitere Werbeflächenbuchung untersagt. Werbetreibende, die sich trotz Kenntnisnahme und Ermahnung erneut fehlverhalten, können von den Buchungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.

Information zum Werbeinhalt
Über den Werbeinhalt muss im Vorfeld – im Rahmen der
Buchung – informiert werden. In diesem Zusammenhang erfolgt keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Werbung durch
die Stadtwerke Schwerte.
Die Stadtwerke sind berechtigt, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Stadtwerke abzulehnen, wenn die Anbringung oder Aushängung der Plakate für sie unzumutbar ist oder deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.

Allgemeine Buchungsbedingungen
Durch Abgabe einer Buchungsanfrage akzeptiert der Anfragende die oben aufgeführten Anmerkungen, Bedingungen und Preise.

Vertragsabschluss
Die Angebote der Stadtwerke sind freibleibend. Der Kunde ist
an seinen Auftrag/seine Buchung ab dessen Zugang bei den Stadtwerken gebunden. Aufträge/Buchungen kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Stadtwerke zustande.

Stand 1. Januar 2007